Hier findest Du alles zu den Preisen und was sie bedeuten, wer sie zahlt, wer sie bekommt.
Stand: 01.12.2022
Geschäftsanteile der OurPower Energiegenossenschaft | ||
Geschäftsanteil | Jedes Mitglied muss mindestens einen Geschäftsanteil übernehmen. Diese Einlage wird aus den Gewinnen der Genossenschaft durch Ausschüttungen verzinst. OurPower-Anteile können auch verkauft oder verschenkt werden. Die Genossenschaftsanteile sind weiterhin ein zentraler Faktor in der Weiterentwicklung unserer Community. Je mehr Anteile gezeichnet werden, desto schneller können wir die Demokratisierung des Energiemarktes vorantreiben. | 100,00€ |
Preise für Stromkäufer☼innen | ||
Grundgebühr | Die Grundgebühr ist nur einmal pro Kund:in und Lieferadresse zu zahlen, auch wenn man mehrere Zählpunkte hat. Sie beträgt pro Monat 4,00 € netto | 4,80 € brutto. | 4,00€/Monat |
Strompreis Stromkäufer☼in | Der Gesamt-Energiepreis errechnet sich aus den Preisen der ausgewählten Kraftwerke für die gewählten Jahresmengen zzgl. dem Marktkostenzuschlag. Er ist im Angebotsblatt der Stromkäufer☼in ausgewiesen. Mehrverbrauch gegenüber der vereinbarten Jahresmenge wird mit dem jeweils geltendem Poolpreis zzgl. Marktkostenzuschlag berechnet. In diesem Energiepreis nicht enthalten sind alle Netzkosten, Steuern und Abgaben. Diese werden entsprechend der Abrechnungen der Netzbetreiber 1:1 weiterverrechnet. | (siehe folgende Zeilen) |
Erzeuger-Preis (Direkt-Preis) | Das ist der langfristige Preis, den die Erzeuger:innen selbst bestimmen, maximal 12 ct/kWh netto | 14,4 ct/kWh brutto. | bis zu
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Pool-Preis | Der Pool ist der 'Rangierbahnhof‘ der OurPower Community für Mehr- und Mindermengen. Der Pool-Preis ist für 2022/2023 | 12ct/kWh |
Marktkostenzuschlag | Der Marktkostenzuschlag gleicht die wilden Strombörsen aus, die bei uns Kosten für die Abwicklung durch unseren Dienstleister (aWATTar), Vertriebskosten der Erzeuger:innen und eigener Aufwendungen verursachen. Er kann unterjährig angepasst werden und sinkt, wenn die Märkte wieder ruhiger werden. Weil Lastprofile für Gewerbe und Landwirte schwerer zu kalkulieren sind, muss OurPower dafür deutlich höhere Kosten schultern, und der Marktkostenzuschlag ist für Gewerbe und Landwirte etwas höher. | Haushalte 2022: Haushalte 2023: Gewerbe 2023:
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Marktplatzbeitrag. Stromkaufen | Als Stromkäufer☼in zahlst Du für die Nutzung aller Angebote des Marktplatzes 36,00 €/Jahr netto | 43,20 €/Jahr brutto. Dieser Betrag wird mit Lieferstart und dann jährlich in Rechnung gestellt. Pro Kund:in ist er nur einmal zu zahlen, auch wenn man mehrere Verträge hat. | 36,00€/Jahr netto |
Umsatzsteuer | Die Umsatzsteuer ist von Stromkäufer☼innen für all unsere Leistungen zu zahlen und beträgt 20% der Rechnunsgssumme. | |
Preise für Stromverkäufer☼innen | ||
Marktplatzbeitrag. Stromverkaufen | Als Stromverkäufer☼in zahlst Du einen Marktplatzbeitrag für Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung des OurPower-Marktplatzes. Er wird für jede über OurPower vermarktete kWh abgezogen. | 1,00 ct/kWh |
Erzeuger-Preis | Der Preis wird von de:r Stromverkäufer☼in selbst bestimmt und soll den langfristigen fairen Wert des erzeugten Stroms berücksichtigen. Derzeit ist der Direktpreis max. 12 ct/kWh (netto), davon geht 1 Cent an OurPower als Marktplatzbeitrag.Stromverkaufen. | max. 12 ct/kWh |
Vertriebsbonus | Der Vertriebsbonus wird auf Basis der aktuellen Marktlage zusätzlich zum Direktpreis oder Poolpreis gezahlt. Für 2023 beträgt der Vertriebsbonus 5 ct/kWh netto. | 5 ct/kWh |
Pool-Preis | Der Pool ist der 'Rangierbahnhof‘ der OurPower Community für Mehr- und Mindermengen. Für Energie, die für den OurPower-Pool abgerufen wird, erhält die Stromverkäufer☼in den Pool-Preis. Für Energie, die bei Minderproduktion vom Pool ersetzt wird, zahlt sie den Poolpreis. | 12 ct/kWh |
Basispreis | Das ist der Preis für jede kWh, die nicht mit Direktpreis oder Poolpreis vergütet wird. Er basiert auf dem Börsepreis EEX Month Futures und wird monatlich berechnet. | Berechnung Marktplatz |
Umsatzsteuer | Die Umsatzsteuer ist von Stromverkäufer☼innen nicht in Rechnung zu stellen, da die Umsatzsteuerschuld den Lieferanten trifft (UStBBKV BGBl. II Nr. 369/2013) |